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BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit eines Angeklagten durch den Tatrichter - Erforderlichkeit einer Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92
Eine solche Beanstandung wäre nur statthaft, wenn sich aus dem Urteil ergeben würde, der Tatrichter habe bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]. - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92
Eine solche Beanstandung wäre nur statthaft, wenn sich aus dem Urteil ergeben würde, der Tatrichter habe bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
- BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92
Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des …
Eine solche Beanstandung wäre allenfalls dann statthaft, wenn sich aus dem Urteil ausdrücklich ergeben würde, daß der Tatrichter bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen hat (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 102/92 -).