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   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92   

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https://dejure.org/1992,11864
BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92 (https://dejure.org/1992,11864)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 102/92 (https://dejure.org/1992,11864)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 102/92 (https://dejure.org/1992,11864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit eines Angeklagten durch den Tatrichter - Erforderlichkeit einer Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92
    Eine solche Beanstandung wäre nur statthaft, wenn sich aus dem Urteil ergeben würde, der Tatrichter habe bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 102/92
    Eine solche Beanstandung wäre nur statthaft, wenn sich aus dem Urteil ergeben würde, der Tatrichter habe bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

    Eine solche Beanstandung wäre allenfalls dann statthaft, wenn sich aus dem Urteil ausdrücklich ergeben würde, daß der Tatrichter bestimmte Vorhalte, die sich aufdrängten, unterlassen hat (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 102/92 -).
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